Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeine Grundlagen

  • Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und KOPF UND PARTNER gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

§2 Anmeldung zu offenen Seminaren

  • Offene Seminare sind solche Seminare, die in unseren Ausschreibungen oder in Anzeigen öffentlich ausgeschrieben werden. Anmeldungen müssen schriftlich per Brief, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung wird schriftlich bestätigt.

§ 3 Angebote für Inhouse Veranstaltungen (Seminare, Trainings, Beratung und Coaching)

  • Inhouse-Veranstaltungen sind firmenspezifische Maßnahmen. Grundlage ist ein schriftlich verfasstes Angebote, das für drei Monate seine Gültigkeit behält. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich per Brief, per Telefax oder per E-Mail. Die Buchung wird auf Wunsch des Kunden schriftlich bestätigt.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

  • Inhouse-Veranstaltungen: Reise- und Unterbringungskosten für die Teilnehmer und die gebuchten Mitarbeiter/-innen von KOPF UND PARTNER sind vom Kunden zu tragen. Sondervereinbarungen sind in schriftlicher Form im Angebot möglich.
  • Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist KOPF UND PARTNER berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p. a..
  • Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.
  • Alle Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

§5 Stornierung offener Seminare

  • Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Seminarbeginn kann der Auftraggeber kostenfrei stornieren, bis zwei Wochen vor dem Seminar kann der Auftraggeber einmalig einen Ersatztermin benennen, ansonsten berechnen wir 25% der Seminargebühr. Bei Absagen kürzer als zwei Wochen vor Seminarbeginn berechnen wir 50% der Seminargebühr, außer der Auftraggeber benennt einmalig einen Ersatztermin. Bei Stornierung des Ersatztermins, unabhängig von der Fristigkeit, wird die volle Seminargebühr berechnet. Eventuell anfallende Stornogebühren durch das Hotel werden vom Auftraggeber stets übernommen. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 4 Arbeitstage berechnet KOPF UND PARTNER die volle Seminargebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Seminarteilnahme ist jederzeit übertragbar.

§6 Stornierung von Inhouse-Veranstaltungen

  • Schriftlich bestätigte Termine für Inhouse-Seminare, Unternehmensberatungen, Vorträge und Coachings können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden, bis drei Wochen vor dem Termin kann der Auftraggeber einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellen wir den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Bei Absagen kürzer als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 4 Arbeitstage berechnet KOPF UND PARTNER  die volle Veranstaltungsgebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.

§7 Änderung des Leistungsumfangs

  • Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
  • Inhalt und Ablauf des Veranstaltungsprogramms ebenso wie der Einsatz der Mitarbeiter/-innen können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§8 Hindernisse der Leistungserbringung

  • KOPF UND PARTNER behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als 6 Teilnehmer) bis zu 3 Tage vor Seminarbeginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten.
  • Kann durch höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder eine sonstige vom Auftragnehmer unverschuldete Verhinderung die Veranstaltung zum vereinbarten Termin nicht stattfinden, ist KOPF UND PARTNER verpflichtet, so schnell wie möglich einen Ersatztermin bzw. einen anderen kompetenten Mitarbeiter für die Durchführung zu benennen. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§9 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

  • Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen.
  • Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§10 Urheberrechte

  • Mit der Anmeldung verpflichten sich die Seminarteilnehmer zur Beachtung folgender Punkte: Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§11 Haftung

  • Das jeweilige Seminar wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
  • KOPF UND PARTNER haftet für Schäden, die von den Mitarbeitern/-innen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Seminars gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung. Den Anweisungen der Trainer müssen sie im sicherheitsrelevanten Fragen unbedingt Folge leisten. Bei Outdoor-Maßnahmen verpflichtet sich der Auftraggeber, alle sicherheitsrelevanten und sonstigen wichtigen Informationen des Auftragnehmers an die Teilnehmer/-innen rechtzeitig und in vollem Umfang weiterzuleiten. Aus medizinischer Sicht dürfen keine Bedenken gegen die Teilnahme bestehen. Gesundheitliche Einschränkungen sind dem Auftragnehmer rechtzeitig zu melden.
  • KOPF UND PARTNER übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.
  • Wir behalten uns vor, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten unserem Ansehen als Gast in fremden Regionen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

§12 Zufriedenheitsgarantie

  • Teilnehmer offener Seminare, die mit der Qualität unserer Veranstaltungen nicht zufrieden sind, haben Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.

§13 Sektenpassus

  • Die Seminare von KOPF UND PARTNER beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Unternehmen ab. Wir erklären, dass unsere Firma nicht nach einer Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard (z.B. der „Technologie“ zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt. Wir verwahren uns gegen entsprechende Werbungen für Schulungen, Kurse oder Seminare, welche eine Methode von L. Ron Hubbard zur Grundlage haben oder an diese „Technologien“ angelehnt sind und unterbinden jedwede Verbreitung in unserem Unternehmen. Wir organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben genannten „Technologien“ in unserem Unternehmen und veranlassen niemanden dazu, diese zu organisieren bzw. zu besuchen. Wir unterhalten keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden („Technologie“) von L. Ron Hubbard unterstützen. Ferner unterstützen wir wissentlich keine Firmen und/oder Unternehmensgruppen, die selbst nach der Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard geführt oder beeinflusst werden.

§14 Gerichtsstand

  • Gerichtsstand ist ausschließlich Überlingen.

§15 Schlußbestimmungen

  • Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das deutsche Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch KOPF UND PARTNER vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.

 

Überlingen im März 2009